Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen an Fördern & Wohnen.
Ausschreibungen
Kann ich Dienstleistungen anbieten?
Als Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg ist F&W Fördern & Wohnen AöR ein öffentlicher Auftraggeber. Somit wenden wir das Vergaberecht an. Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vergeben.
Hier finden Sie unsere aktuellen Ausschreibungen für Leistungen und Bauleistungen.
Wenn Sie als Bieterin oder Bieter bei uns gelistet werden möchten, schicken Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.
Wie werden Aufträge vergeben?
Welche Kriterien für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit sowie der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit herangezogen werden, lesen Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Im Rahmen von freihändigen Vergaben oder beschränkten Ausschreibungen werden Bauleistungen ausschließlich an Unternehmen vergeben, die sich über das „PQ-Verzeichnis“ präqualifiziert haben.
Mittelständische Interessen berücksichtigen wir gemäß Hamburgischem Vergabegesetz (HmbVgG) durch Aufteilung in Fach- und Teillose.
Wie verarbeitet F&W personenbezogene Daten (DSGVO) im Beschaffungsmanagement?
Das Beschaffungsmanagement / die Vergabestelle von F&W vergibt öffentliche Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. In Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet F&W personenbezogene Daten von Bieter:innen, Bewerber:innen sowie Vertragspartner:innen.
Erläuterungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie Datenschutz-Hinweise und die Rechte-Aufklärung nach DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf dieser Website.
Konkrete Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Vergabeverfahren erhalten Sie ergänzend in unserem Informationsschreiben (PDF).
Assistenz, Begleitung und Teilhabe
Welche Voraussetzungen gelten für das Wohnen mit Assistenz?
Die Mieter:innen benötigen eine ASP-Bewilligung oder laufendes Antragsverfahren beim Fachamt Eingliederungshilfe. Es darf keine aktuelle Suchterkrankung vorliegen.
Kann ich Möbel mitbringen?
Ihr Zimmer können Sie in der Regel nach Wunsch selbst mit eigenen Möbeln ausstatten und individuell gestalten. Wir bieten als Service auch möblierte Zimmer an.
Im Sozialtherapeutischen Zentrum Sachsenwaldau sind alle Zimmer bereits für Sie möbliert.
Unsere Wohnungen und WG-Zimmer für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit Behinderung statten die Mieter:innen selbst mit Möbeln aus.
Was ist die Assistenz in der Sozialpsychiatrie?
Die Assistenz in der Sozialpsychiatrie, kurz ASP, ist in der Eingliederungshilfe das, was früher die ambulante Betreuung oder ambulante Sozialpsychiatrie genannt wurde. Sie ist eine Unterstützung für Menschen mit psychischer Erkrankung ab 21 Jahren. Mit der ASP sollen sie in der eigenen Wohnung leben und ihren Alltag eigenständig bewältigen können. Dafür erhalten sie Beratung, Unterstützung und Begleitung durch unsere Fachkräfte. Sie koordinieren und vermitteln die Hilfen, die Sie brauchen, um einen stabilen und selbstständigen Alltag in der Gemeinschaft zu leben.
Was ist ein Assistenzplan?
In Ihrem individuellen Assistenzplan legen wir gemeinsam fest, wie wir Sie am besten unterstützen können. Dafür reden wir über Ihre Wünsche und Möglichkeiten. Sie bestimmen, in welchem Bereich Sie Unterstützung brauchen und wie lange. Regelmäßig treffen Sie sich mit Ihrer Assistenzplaner:in und besprechen, wie Sie Ihre Ziele erreichen. Sie wirken bei allem aktiv mit.
Bekomme ich auch mit einer Suchterkrankung Hilfe durch die ASP?
Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die zudem eine langjährige Sucht- und Abhängigkeitserkrankung entwickelt haben, können sich von F&W ambulant unterstützen lassen. Das Angebot heißt abstinenzorientiere Assistenz (ASP-S). Die Betroffenen werden in der eigenen Wohnung in Hamburg-Wandsbek betreut.
Muss ich bei F&W wohnen, um die Hilfe zu nutzen?
Nein, das müssen Sie nicht. Um eine Unterstützung durch unsere ambulanten Dienste in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nicht bei F&W wohnen. Wir leisten auch Assistenz für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben. Wenn Sie bei F&W eine Wohnung mieten, schließen Sie Ihren Assistenz- und Mietvertrag unabhängig voneinander ab.
Kann jede:r die Treffpunkte besuchen?
Zu Mittagstisch und Veranstaltungen sind alle in unseren Treffpunkten willkommen. Viele unserer Freizeit- und Gruppenangebote richten sich an Menschen mit und ohne psychische Erkrankungen oder Behinderungen.
Was versteht man unter der Besonderen Wohnform?
Die Besonderen Wohnformen sind in der Eingliederungshilfe das, was früher stationäre Angebote genannt wurde. In den Wohngemeinschaften werden Menschen mit psychischen Erkrankungen täglich von festen Bezugsteams sowie mit nächtlicher Rufbereitschaft unterstützt.
Für wen eignet sich das geschützte Angebot?
Für Menschen, die sich aufgrund ihrer psychischen Erkrankung massiv selbst gefährden und einen hoch strukturierten Rahmen benötigen, eignen sich die Wohngruppen des geschützten Angebotes. Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage eines längerfristigen richterlichen Beschlusses nach Paragraf 1831 BGB, meist direkt aus der geschlossenen Psychiatrie eines Krankenhauses. Der Beschluss gilt für mindestens 6 Monate. Ziel ist, dass sich die Klient:innen so weit stabilisieren, dass der Übergang in eine offene, selbständigere Wohnform mit Assistenz gelingt.
Ich habe noch Fragen. Wo finde ich Antworten?
Melden Sie sich telefonisch zu unseren Info-Terminen an: 040 428 35 23 47.
Wir informieren Sie über alle Bedingungen der Aufnahme und der Kostenübernahme. Sie können auch ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Begleitung bei Arbeit und Beschäftigung
Welche Voraussetzungen gelten für die individuelle Arbeitsbegleitung?
Das „Projekt Individuelle Arbeitsbegleitung“, kurz PIA, wendet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, die weniger belastbar sind und
- Grundsicherung (nach SGB XII) oder
- Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente oder
- im Einzelfall Arbeitslosengeld II beziehen.
In welchen Bereichen kann ich mit der Arbeitsbegleitung beschäftigt werden?
Wir vom Projekt Individuelle Arbeitsbegleitung ermitteln gemeinsam mit Ihnen einen passenden Beschäftigungsbereich und unterstützen Sie bei der Suche. Dabei berücksichtigen wir Ihre Wünsche und Fähigkeiten.
Wie viele Stunden kann ich mit der Arbeitsbegleitung arbeiten?
Zu Beginn ist eine Wochenarbeitszeit ab 6 Stunden möglich. Je nach Belastbarkeit bestimmen Sie das Tempo und können Ihre Stundenzahl auf bis zu 15 Stunden erhöhen.
Werde ich bezahlt, wenn ich mit Arbeitsbegleitung arbeite?
Sie erhalten eine Motivationszuwendung vom Kooperationsunternehmen.
Bewerben und Arbeiten bei F&W
Was gehört in meine Bewerbung?
1) Anschreiben: Stellen Sie sich kurz vor und beschreiben Sie, warum Sie bei uns arbeiten möchten. Bitte geben Sie die Kennziffer der Stellenausschreibung an.
2) Tabellarischer Lebenslauf: Geben Sie uns einen kurzen Überblick über Ihre Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten.
3) Arbeits- und Ausbildungszeugnisse: Bitte reichen Sie Kopien ein.
Wie reiche ich meine Bewerbung ein?
Wir freuen uns über Online-Bewerbungen und über gedruckte Bewerbungen per Post. Reichen Sie Ihre Bewerbung am besten über das Kontaktformular ein oder senden Sie sie per E-Mail direkt an bewerbung(at)foerdernundwohnen.de.
Was kann ich verdienen?
Die Arbeitsverhältnisse bei Fördern & Wohnen richten sich nach den Tarifverträgen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (TV-AVH). Die Entgelttabellen können Sie dort einsehen.
Kann ich eine Ausbildung machen und was verdient man?
Wir bieten eine handwerkliche oder eine kaufmännische Ausbildung an. Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach den Tarifverträgen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (TV-AVH).
Habe ich mit einer Schwerbehinderung Chancen?
Im Sinne der Unternehmensphilosophie ist es für uns selbstverständlich, auch schwerbehinderten Bewerber:innen berufliche Perspektiven zu eröffnen und sie bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.
Erstaufnahme für Asylsuchende
Was sind Ankunftszentrum, Zentrale Erstaufnahme und Erstaufnahme?
Für Geflüchtete und Zuwander:innen, die ihren Asyl-Antrag in Hamburg stellen, ist das Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt die 1. Anlaufstelle. Hier sind alle Ämter vertreten, an die sich Asylsuchende wenden müssen.
Dazu gehört die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) von Fördern & Wohnen. Sie hat 24 Stunden täglich geöffnet und bietet Asylsuchenden einen Schlafplatz, Verpflegung und Beratung.
Geflüchtete, die in Hamburg bleiben, erhalten anschließend einen Platz in einer von mehreren Erstaufnahmen im Stadtgebiet. Sie wohnen dort maximal für die Dauer der gesetzlichen Residenzpflicht, während ihr Asyl-Antrag geprüft wird. Während des begrenzten Aufenthaltes wohnen die Menschen in Mehrbettzimmern, erhalten eine Vollverpflegung und weitere, gesetzlich festgelegte Leistungen. Unsere Mitarbeitenden sind an 7 Tagen in der Woche vor Ort und unterstützen die Geflüchteten.
Anschließend ziehen die meisten Geflüchteten in eine unserer Wohnunterkünfte.
Warum darf ich in einer Erstaufnahme-Einrichtung nicht kochen?
Erstaufnahmen sind kein dauerhaftes Wohn-Angebot. Das Kochen auf den Zimmern ist wegen der Brandgefahr nicht erlaubt.
Die Menschen in der Erstaufnahme erhalten eine Vollverpflegung. Religiöse Aspekte und regionale Vorlieben werden bei den Mahlzeiten nach Möglichkeit berücksichtigt
Freiwillig Engagieren bei F&W
Wie kann ich mich engagieren?
Angebote von Freiwilligen sind in allen Bereichen möglich. Ihre Idee ist willkommen. Für uns ist entscheidend, ob das Angebot zum Standort und den Wünschen der Menschen passt, für die Sie es anbieten. Zu freiwilligem Engagement berät Sie unsere Freiwilligenkoordination.
Um herauszufinden, welches Engagement für Sie passt, können Sie in laufende Angebote „reinschnuppern“ oder Ihre eigene Idee austesten. Halten Sie dabei bitte Rücksprache mit unserem Team der Freiwilligenkoordination. Anfangs klären wir Ihre persönliche Eignung. Dafür müssen Sie eine sogenannte Selbstverpflichtung unterschreiben, mit der Sie bestätigen, dass Sie den Datenschutz einhalten und keine Straftaten begangen haben. Ab dann sind Sie während der Schnupperphase im vollen Umfang versichert.
Nehmen Sie Kontakt zum Standort Ihrer Wahl oder dem Team der Freiwilligenkoordination auf.
Können sich Jugendliche engagieren?
Gerne können sich auch Jugendliche ab 16 Jahren engagieren. Hier gibt es zu beachten: Minderjährige Freiwillige dürfen zum Beispiel keine Aufsichtspflicht übernehmen und nur als Verstärkung eingesetzt werden. Das heißt, wenn das Angebot regelhaft mit 3 Freiwilligen zu besetzen ist, können minderjährige Freiwillige als 4. oder 5. Person dazukommen. Die Einsätze von minderjährigen Freiwilligen sollen bis 20 Uhr beendet sein. Auch Jugendliche müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Vereinbarung für freiwilliges Engagement mit Minderjährigen muss ebenfalls von Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Muss ich etwas unterschreiben?
Wenn Sie sich nach einer Schnupperphase entscheiden, sich weiterhin freiwillig zu engagieren, schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung. Die „Vereinbarung für freiwilliges Engagement“ von F&W ist wichtig für:
- die Konkretisierung Ihrer Tätigkeit
- Ihren Versicherungsschutz
- den Schutz der Daten unserer Bewohnerinnen und Bewohner und des Unternehmens
- Austausch unserer Kontaktdaten, zum Beispiel Einladungen zu Veranstaltungen und Fortbildungen
- Verbindlichkeit (keine Kündigungsfrist)
- die Verantwortung von F&W gegenüber unseren Bewohner:innen für Angebote in unseren Räumlichkeiten
Zum Abschluss der Vereinbarung verabreden Sie sich bitte mit Ihrer Ansprechperson am Standort, an dem Sie sich engagieren möchten.
Was muss ich vorweisen?
Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Demnach ist F&W verpflichtet, sich von allen Freiwilligen, die nach 1970 geboren sind und in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende oder Flüchtlinge tätig werden, vor Aufnahme des Engagements einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz vorlegen zu lassen und diesen zu dokumentieren. Wenn Sie in diese Gruppe fallen, müssen Sie den Nachweis beim Abschluss Ihrer schriftlichen Vereinbarung vorlegen. Die Gesetzesgrundlage können Sie hier nachlesen: § 20 IfSG Abs. 8 und 9; §36 IfSG Abs.1 Nr. 4.
Wir sind dazu verpflichtet, uns ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von allen Freiwilligen vorlegen zu lassen, die sich an Standorten engagieren, in denen Kinder und Jugendliche leben oder Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen begleitet werden. Bei Vorlage darf dieses Zeugnis nicht älter als 6 Monate sein. Nach 5 Jahren werden Sie von uns erneut zur Vorlage aufgefordert.
Nach Abschluss der Vereinbarung erhalten Sie per Post eine Bescheinigung von uns, mit der Ihnen das Bezirksamt (Kundenzentrum) das erweiterte Führungszeugnis gebührenfrei ausstellt. Die Bescheinigung müssen Sie persönlich mit Ihrem Ausweis in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vorlegen. Wenn Sie bereits ein erweitertes Führungszeugnis haben, das nicht älter als 6 Monate ist, können Sie dieses beim Abschluss der Vereinbarung vorlegen.
Die Vorgaben können Sie in den folgenden Gesetzestexten nachlesen: § 124 BTHG, § 72a SGB VIII und § 30a Bundeszentralregistergesetz.
Bin ich versichert?
Alle freiwillig Engagierten bei F&W, die eine Vereinbarung unterschrieben haben, sind Sie über die Betriebshaftpflichtversicherung von Fördern & Wohnen haftpflichtversichert. Außerdem sind Sie während der Ausübung Ihres Engagements sowie auf dem unmittelbaren Hin- und Rückweg unfallversichert bei der Unfallkasse Nord.
Bitte beachten Sie, dass bei Fahrten mit dem privaten Pkw das Fahrzeug und mitfahrende Personen nicht über F&W versichert sind.
Habe ich Aufsichtspflicht für Kinder?
Bei Aktivitäten mit Kindern auf dem Gelände der Unterkunft bleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern/Erziehungsberechtigten. Wenn Sie mit Kindern ohne Erziehungsberechtigten das Gelände verlassen, liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen. Zu Ihrer Absicherung ist es unbedingt erforderlich, sich das schriftliche Einverständnis der Eltern / Erziehungsberechtigten einzuholen.
Die Mitarbeitenden in der Unterkunft können Ihnen Einverständniserklärungen (in verschiedenen Sprachen) geben. Aufsichtsführende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die unterschriebene Einverständniserklärung schützt Sie davor, von den Eltern in Regress genommen zu werden, aber entbindet Sie nicht von der Aufsichtspflicht!
Werden mir Kosten erstattet?
Alle Freiwilligen leisten Ihr Engagement bei F&W unentgeltlich. Wir erstatten Ihnen auf Wunsch die Fahrtkosten, die für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit anfallen. Die Abrechnung erfolgt einmal pro Monat. Bitte sammeln Sie Ihre Fahrscheine oder notieren Ihre Fahrten mit dem Pkw. Am Ende eines Monats wenden Sie sich an die Ansprechperson vor Ort, die in Ihrer Vereinbarung genannt ist.
Wenn Sie über uns Materialkosten abrechnen möchten, stimmen Sie bitte vorher mit den Ansprechpersonen vor Ort ab, ob eine Erstattung aus dem Gruppenmittelbudget möglich ist. Kosten, die ohne vorherige Abstimmung ausgelegt worden sind, können nicht automatisch erstattet werden.
Hinweise und Feedback
Wen spreche ich an, wenn ich etwas anregen oder mich beschweren möchte?
Für Lob, Kritik oder Beschwerden wenden Sie sich an unsere Feedbackstelle oder direkt an das Team vor Ort.
Wie kann ich anonym Hinweise zu Korruption oder vergleichbaren Missständen geben?
Auf mögliche Korruptionsverstöße können Sie uns schriftlich, telefonisch oder per E-Mail hinweisen. Wenn Sie anonym bleiben möchten, geben Sie bitte möglichst viele Details an, um Ihr Anliegen zu beschreiben.
Kontakt zur Omdbudsperson: Pro Honore e. V., Neuer Jungfernstieg 17, 20354 Hamburg, Tel. 040 41 52 51 72, E-Mail
Sprechzeiten: mittwochs, 9:00 – 11:00 Uhr
Projekte von Studierenden oder Schüler:innen
Kann ich für mein Studium / für die Schule bei F&W forschen?
Für Projekt-Anfragen von Studierenden sowie Schüler:innen sind wir offen. Wir vermitteln Expert:innen-Interviews mit Mitarbeitenden, oder ermöglichen Besuche in Unterkünften. Viele Mitarbeitende leisten diese zusätzliche Arbeit im Unterkunftsalltag gerne.
Aber es kann sein, dass es zu viele Anfragen gleichzeitig gibt oder Mitarbeitende keine Zeit haben. Dann müssen wir Anfragen absagen.
Bewohner:innen unserer Unterkünfte vermitteln wir nicht. Das bedeutetet: Wir suchen nicht nach geeigneten Interviewpartner:innen für Sie. Wir suchen auch nicht nach Darsteller:innen für ein Film- oder Fotoprojekt.
Was sind die Voraussetzungen?
Um zu prüfen, ob wir Ihr Projekt unterstützen können, müssen wir wissen:
- Was ist das Thema?
- Was soll gemacht werden? (z. B. Interview, Fotos)
- Wann/bis wann soll das passieren?
Wir brauchen außerdem eine Bestätigung von Ihrer Hochschule/Schule, die Ihr Projekt belegt.
Was muss ich beachten?
Ohne unsere Genehmigung dürfen Sie keine Fotos oder Videos auf dem Gelände unserer Unterkünfte machen. Und wenn Sie eine Genehmigung haben, dürfen keine Personen fotografiert werden – außer Sie haben deren schriftliches Einverständnis vorliegen.
Bei Foto-, Film- oder Tonaufnahmen sind Sie dafür verantwortlich, das schriftliche Einverständnis von den beteiligten Personen einzuholen. Das gilt auch für das Einverständnis, wenn Fotos, Film- oder Tonaufnahmen veröffentlicht werden sollen.
Wenn Sie Interviews machen, müssen Sie die interviewten Personen vorher fragen, ob Sie das Gespräch aufzeichnen dürfen und ob der Name der interviewten Person genannt werden darf. Zitate müssen die Zitatgebenden vor der Abgabe Ihrer Projektarbeit gelesen haben.
Wen muss ich ansprechen?
Für die Prüfung Ihres Projektes und für die Genehmigung ist der Geschäftsbereich zuständig, bei dem Sie Ihre Forschung durchführen möchten.
Geflüchtete, obdachlose und wohnungslose Menschen: Geschäftsbereich UnO Mitte/Süd
(zum Kontaktformular)
Architektur / Bauen / Stadtentwicklung: Geschäftsführung 2
(zum Kontaktformular)
Wirtschaftsthemen: Kaufmännische Leitung
(zum Kontaktformular)
Menschen mit Behinderung, psychischer oder Suchterkrankung: Begleitung und Teilhabe
(zum Kontaktformular)
Service-Wohnen im Alter
Ist rund um die Uhr Personal vor Ort?
Nein. Unsere Teams sind während der Sprechstunden und nach persönlicher Terminabsprache für Sie da.
Werde ich im Krankheitsfall betreut?
Im Krankheitsfall unterstützen wir Sie dabei, Hilfe zu organisieren, zum Beispiel Haushaltshilfe, einen Pflegedienst oder Kurzzeitpflege. Die Wohnanlagen im Alter sind keine Pflegeeinrichtungen.
Muss ich ausziehen, wenn ich pflegebedürftig werde?
Nein. Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie sich von einem ambulanten Pflegedienst versorgen lassen. Bei dem Antrag auf Überprüfung eines Pflegegrades und der Wahl eines Pflegedienstes hilft Ihnen unser Fachpersonal gerne. Falls Sie allerdings eine schwere Pflegebedürftigkeit oder eine fortgeschrittene Demenz haben, ist das Service-Wohnen im Alter nicht das Richtige für Sie.
Sind Haustiere erlaubt?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es im Service-Wohnen möglich, ein Haustier zu halten. In jedem Fall ist eine schriftliche Vereinbarung nötig. Bitte sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie bei uns einziehen möchten und ein Haustier haben.
Warum brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?
Fördern & Wohnen bietet unter anderem öffentlich geförderte Wohnungen zur Miete an. Diese Wohnungen sind für Menschen mit niedrigem Einkommen vorgesehen. Als Mieter:in kommt nur infrage, wer einen Wohnberechtigungsschein hat. Auch für unser Service-Wohnen im Alter ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich.
Begleitung vor und nach dem Umzug
Sucht das Einzugs- und Begleitteam (EBT) eine Wohnung für mich?
Das EBT hat keinen eigenen Wohnungsbestand, sucht und vermittelt keine freien Wohnungen. Die Wohnung müssen Sie selbst suchen.
Hilft das Einzugs- und Begleitteam (EBT) mir auch, wenn ich einen Dringlichkeitsschein habe?
Haushalte mit Dringlichkeitsschein unterstützt das Einzugs- und Begleitteam, wenn sie dem EBT von den Wohnungsabteilungen im Bezirksamt (Wohnungsämtern) gemeldet werden. Gründe können individuelle persönliche oder soziale Probleme sein, die die Wohnungssuche erheblich erschweren.
Zuvor prüft das Amt, ob es andere Hilfen im Hilfesystem für die Person gibt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das EBT die Haushalte unterstützen.
Wer entscheidet, ob mich das Einzugs- und Begleitteam (EBT) unterstützt?
Wenn Sie eine Dringlichkeitsbestätigung haben, kontaktieren Sie das Unterkunfts- und Sozialmanagement in Ihrer Wohnunterkunft oder die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im zuständigen Bezirksamt.
Haben Sie einen Dringlichkeitsschein, klären Sie vorerst in der Wohnungsabteilung Ihres Bezirksamts, ob wir für Sie tätig werden können.
Berät das Einzugs- und Begleitteam (EBT) private Vermieter:innen?
Wenn Sie oder Ihre Mieter:in Fragen haben, die persönliche Anliegen oder das tägliche Leben betreffen (zu Arbeit, Kinderbetreuung, Schule, Sprachkurse, Gesundheit oder Wohnen), helfen Ihnen die Migrationsberatungsstellen in den Bezirken weiter.
Leben in einer Wohnunterkunft
Wie bekomme ich einen Platz?
Die Plätze werden nicht vermietet, sondern in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle zugeteilt. Ob jemand Anspruch auf einen Platz hat, ist gesetzlich geregelt und wird in den Fachstellen geprüft.
Muss ich den Platz bezahlen?
Für die Plätze fallen Gebühren an, keine Miete. Bei Bewohner:innen, die über kein eigenes Einkommen verfügen und Sozialleistungen erhalten, oder nur wenig verdienen, übernehmen Ämter und Behörden die Gebühren.
Kann ich die Unterkunft aussuchen oder umziehen?
Die Plätze teilen wir zu. Wir vergeben sie anhand sachlicher Kriterien und langjähriger Erfahrung. Zuständig ist unsere Aufnahme- und Vermittlungsstelle. Die Mitarbeitenden berücksichtigen Wartelistenposition, Familienstand, eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen, Ausbildungs- und Arbeitssituation, ggf. bestehende soziale Netzwerke.
Außerdem mischen wir die Bewohnerschaft der Unterkünfte grundsätzlich, soweit es die aktuelle Situation ermöglicht – nach Herkunftsländern, Familienstand oder Haushaltsgröße. Das fördert die Integration sorgt für ein gutes Miteinander.
Ein Verlegungsantrag für einen Umzug ist aus folgenden Gründen möglich: Durch die Geburt eines Kindes oder nachgezogene Familienmitglieder wird mehr Platz benötigt. Der Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstelle ist zu weit. Oder Angehörige, die gepflegt werden müssen, leben weiter entfernt. Dem Antrag kann nur zugestimmt werden, wenn Plätze frei sind.
Wie lebt man in einer Wohnunterkunft zusammen?
Wohnunterkünfte sind ein Zuhause auf Zeit, um Menschen ohne eigene Wohnung vor der Obdachlosigkeit zu bewahren – bis sie ein neues Zuhause finden. Sie sind daher nicht mit den Standards in einer Mietwohnung vergleichbar. Viele Unterkünfte haben aber wohnungsähnliche Zuschnitte mit eigener Küche und Bad. Familien leben darin wie in einer eigenen Wohnung, Alleinstehende und / oder Paare wie in einer Wohngemeinschaft.
Das Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern fördert gegenseitige Akzeptanz, verhindert die Bildung geschlossener Gruppen und hilft, Barrieren abzubauen. Das Ziel: Die gemeinsame Sprache, die alle sprechen, ist Deutsch.
Ein Teil der Unterkünfte steht aus baurechtlichen Gründen ausschließlich Geflüchteten zur Verfügung. Ein Teil kann konzeptionell nur ehemals obdachlose Menschen aufnehmen.
Eine begrenzte Zahl an Plätzen gibt es bei F&W für Menschen, die einen besonderen Rückzugsort brauchen: gehörlose oder gehbehinderte Menschen, Pflegebedürftige, besonders schutzbedürftige, alleinstehende Frauen und Frauen mit Kindern, besonders schutzbedürftige LSBTIQ-Personen.
Was bedeutet öffentliche Unterbringung?
Öffentliche Unterbringung ist eine städtische Maßnahme. Sie verhindert, dass Menschen ohne Wohnung, auf der Straße landen. Dazu gehören geflüchtete und obdachlose Menschen, oder Menschen, die ihre Wohnung in einer Krisensituation verlieren. Bis sie auf dem freien Markt ein Zuhause finden, gibt ihnen die Stadt Hamburg ein Dach über dem Kopf, zum Beispiel in einer unserer Wohnunterkünfte.
Wer Anspruch auf öffentliche Unterbringung hat, ist gesetzlich geregelt.
Was unterscheidet obdachlos von wohnungslos?
Wenn wir von obdachlosen Menschen sprechen, meinen wir Menschen ohne festen Wohnsitz, die auf der Straße leben.
Unter wohnungslosen Menschen verstehen wir alle Personen, die darauf angewiesen sind, eine Unterkunft gestellt zu bekommen – weil sie keine eigene Wohnung haben oder finden und ansonsten obdachlos werden. Dazu zählen zum Beispiel Hamburger:innen, die im Krisenfall ihre Wohnung verlieren und keine neue bekommen. Aber auch geflüchtete Menschen, die in Hamburg Asyl beantragt haben.
Obwohl Geflüchtete und Zugewanderte diesem Verständnis nach auch unter den Begriff „Wohnungslose“ fallen, führen wir sie als separaten Personenkreis. Um unser Angebot für alle verständlicher zu machen. Und weil es Angebote bei uns gibt, die es nur für Geflüchtete gibt.
Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen
Wie bekomme ich einen Platz in einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen?
Die Plätze werden nicht vermietet. Sie werden im Rahmen der öffentlichen Unterbringung an Menschen aus unseren Wohnunterkünften verteilt. Aus baurechtlichen Gründen wohnen ausschließlich geflüchtete Menschen in den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen. Dort können nur Geflüchtete mit einer sicheren Bleibeperspektive einziehen.
Begründete Ausnahmen sind möglich: Wenn die Personen vor Ort schon sehr gut integriert sind, weil die Kinder im Stadtteil zur Schule gehen oder ein Elternteil eine Arbeitsstelle in der Nähe einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen hat. Oder wenn die Menschen besonders schutzbedürftig sind, zum Beispiel Opfer einer Gewalttat. Eine begründete Ausnahme ist auch eine schwere Erkrankung oder Behinderung.
Was ist anders als in der Wohnunterkunft?
Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen und Wohnunterkünfte sind ähnlich. Sie alle zählen zur öffentlichen Unterbringung. Sie sind ein Zuhause auf Zeit für Menschen, die keine Wohnung haben oder finden. Im Unterschied zu den anderen Unterkünften bekommen nur geflüchtete Menschen mit einer sicheren Bleibeperspektive einen Platz in den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen.
In allen Unterkünften unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden die Bewohner:innen. Ziel ist, sie zu ermutigen und zu befähigen, eine eigene Wohnung zu finden und selbstständig darin zu leben. In den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen werden die Verpflichtungen als Mieter:in stärker fokussiert: Sie kümmern sich beispielsweise selbst um Stromverträge, Telefon- und Fernsehanschlüsse.
Die Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen sind im Standard des sozialen Wohnungsbaus von privaten Investoren, Baugenossenschaften und der SAGA GWG errichtet worden. Fördern & Wohnen mietet die Wohnungen für maximal 15 Jahre an. Spätestens dann stehen die Wohnungen für alle Mietinteressent:innen offen. Ausnahme ist der Standort Ohlendiekshöhe. Hier ist Fördern & Wohnen Bauherr und Betreiber.
Kann ich die Unterkunft aussuchen?
Die Plätze in einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen vergeben wir an geflüchtete Menschen mit sicherer Bleibeperspektive, die noch in einer Wohnunterkunft leben. Sie kommen vorrangig aus den beengten Gemeinschaftsunterkünften im selben Stadtbezirk, die wir schließen. Wegen des guten Standards der Häuser leben hier viele Familien mit Kindern und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen.
Was ist das Quartiersmanagement?
In allen Unterkünften mit der Perspektive Wohnen arbeiten wir mit dem Quartiersmanagement des Stadtteils zusammen. Das Quartiersmanagement bringt neue und alteingesessene Bürger:innen zusammen und beteiligt sie am Stadtteilleben.
Das Quartiersmanagement informiert über Veränderungen, greift Probleme und Beschwerden auf sowie Ideen für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander. Zuständig ist das jeweilige Bezirksamt.
Angebote für Obdachlose
Wo kann ich übernachten, wenn ich keinen Schlafplatz habe?
Wenn Sie obdach- oder wohnungslos sind oder in einer Krisensituation einen Schlafplatz brauchen: Im Pik As, im FrauenZimmer und im Hamburger Winternotprogramm können Sie schlafen. Hier beraten wir Sie, wie es weitergehen kann.
Unsere Anlaufstellen für den Tag haben ganzjährig geöffnet. Dort geben Freiwillige oder wir Mahlzeiten aus. Auf der Straße hilft das Team der Straßen-Sozialarbeit „Visite Sozial“.
Was ist das Winternotprogramm?
Das Winternotprogramm ist ein staatliches Angebot zur Gefahrenabwehr und bietet obdachlosen Menschen Schutz vor Kälte und Erfrieren.
Rechtlich gesehen wird der Erfrierungsschutz auf Grundlage des Sicherheit- und Ordnungsgesetzes errichtet. Normalerweise gilt das Gefahrenrecht erst ab bitterkalten Temperaturen. Dann hätte die Polizei das Recht, Obdachlose zum Aufsuchen von Schutzräumen zu zwingen – die Stadt müsste entsprechende Unterkünfte bereitstellen.
Hamburg bietet diese Winter-Übernachtungsmöglichkeit grundsätzlich von Anfang November bis Ende März – unabhängig von den Temperaturen.
Für wen ist das Programm?
Das Winternotprogramm ist für obdachlose Menschen, die sich nicht mit eigenen Mitteln ein Obdach verschaffen können.
Entscheidend ist nicht, wo jemand herkommt, sondern ob jemand obdachlos ist. Das Programm ist nicht für Menschen gedacht, die andernorts eine Wohnung haben und diese nutzen können. Diese Menschen unterstützt die Stadt Hamburg bei der Heimreise, um ihre Obdachlosigkeit auf diesem Wege abzuwenden.
Muss ich einen Ausweis vorzeigen?
Nein. Für die Bettkarte gibt man einen Namen an. Man darf sich auch einen Namen ausdenken.
Muss ich jeden Abend neu nach einem Bett fragen?
Nein. Wenn Sie jeden Abend wiederkommen, können Sie das Ihnen zugewiesene Bett während der gesamten Laufzeit des Programms nutzen.
Was muss draußen bleiben?
Alkohol, Drogen und Waffen sind hier verboten. Der Sicherheitsdienst überprüft am Eingang alle Personen.
Hunde und andere Haustiere können Sie nicht mitbringen.
Warum ist es tagsüber geschlossen?
Das Winternotprogramm wurde als Ergänzung zu den Hamburger Tagesaufenthaltsstätten eingerichtet. Es dient als niedrigschwelliger Erfrierungsschutz in der Nacht. Eine Tagesöffnung ist nicht vorgesehen.
Bei Unwetter- und amtlichen Wetter-Warnungen werden die Öffnungszeiten angepasst. Bei Unwetter-Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (ab Stufe 2) ist das Winternotprogramms länger geöffnet. Bei Unwetter-Warnungen ab Stufe 3 können die Übernachtenden auch tagsüber an den WNP-Standorten bleiben.
Kann ich mich auf einen Platz im Übergangswohnheim bewerben?
Die Platzvergabe erfolgt über das Projekt social HUB der Bahnhofsmission Hamburg. F&W vergibt die Plätze nicht.
Gibt es Plätze für kranke und pflegebedürfte Personen?
An 2 dafür geeigneten Standorten in Hamburg-Hammerbrook oder -Niendorf nimmt F&W obdachlose Menschen mit medizinischem und / oder pflegerischem Bedarf auf, um die Gefahr für Leib und Leben auf der Straße abzuwenden.
In der Einrichtung in der Friesenstraße sind der Zugang und der Sanitärbereich barrierearm. Am Standort findet auch wöchentlich eine medizinische Sprechstunde statt.
Die Aufnahme für Menschen mit Pflegebedarf können Sie hier online anfragen:
Kann ich mich auf einen Platz im Jungerwachsenen-Programm bewerben?
Um einen Platz zu bekommen, wenden Sie sich an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im zuständigen Bezirksamt. Die zuständige Fachstelle prüft, ob Sie einen Platz bei uns bekommen. Personen, die bereits in einer unserer Wohnunterkünfte leben, können sich direkt an uns wenden.
Wenn Sie auf der Warteliste stehen und ein Platz frei wird, gibt es ein Erstgespräch mit uns. Wir klären, ob wir es gemeinsam schaffen, Sie innerhalb von 6 Monaten fit für die eigene Wohnung zu machen.
Wie sieht das Pik As in der Neustädter Straße nach dem Umbau aus?
Das über 100 Jahre alte Pik As in der Neustadt wird von einem zeitgemäßen Neubau abgelöst. Die äußere Hülle bleibt erhalten, im Inneren sorgt eine Kernsanierung dafür, dass eine Übernachtungsstätte in zeitgemäßem baulichen Standard entsteht. Bis der Neubau bezugsfertig ist, finden Sie die Übernachtungsstätte in dem Übergangsstandort Eiffestraße 398.
Zum Jahreswechsel 2025/26 sollen alle Baumaßnahmen in der Neustadt abgeschlossen sein. Die Übernachtungsstätte zieht dann dorthin zurück.
Wohnen mit Mietvertrag
Kann ich eine Wohnung mieten?
F&W hat Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende. Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle der Bezirke entscheiden über die Vergabe.
Für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung gibt es ebenfalls spezielle Wohnungen. Die Kontaktmöglichkeit finden Sie auf der Seite.
F&W vermietet auch geförderte Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigung ("§5- bzw. §6-Schein") sowie Wohnungen, die ohne diese Voraussetzung vergeben werden. Wenn Wohnungen frei sind, bieten wir sie online im Immobilienportal Immo Scout 24 an.
Service-Wohnen für Senior:innen bieten wir an zwei Standorten an. Bitte wenden Sie sich direkt an die Häuser.
Hat F&W auch Wohnungen, die jede:r mieten kann?
Seit 2017 sind wir im allgemeinen Wohnungsbau aktiv. Wir schaffen gemischte Quartiere für vielfältige Gruppen von Bewohner:innen. Bislang gibt es ein Quartier (Poppenbüttel) mit Mietwohnungen, für die weder Wohnberechtigungsschein noch Dringlichkeitsschein erforderlich sind.
Freie Wohnungen bieten wir im Online-Immobilienportal Immo Scout 24 an. Sollten Sie dort keine Wohnungsangebote finden, sind zurzeit leider alle Wohnungen vermietet.
Was heißt „vordringlich wohnungssuchend"?
Als „vordringlich wohnungssuchend“ gelten Menschen, die keine Wohnung haben oder eine so prekäre Wohnung, dass sie dort nicht bleiben können. Auch wer seine Wohnung verliert (zum Beispiel durch Zwangsräumung), gilt als vordringlich wohnungssuchend, wenn er aus sozialen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine neue Wohnung zu finden. Menschen mit einer Behinderung werden in der Regel ebenfalls als vordringlich wohnungssuchend angesehen.
Wie bekomme ich eine Wohnung für vordringlich Wohnungssuchende?
Bitte wenden Sie sich an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Bezirks, in dem Sie aktuell gemeldet sind oder zuletzt gemeldet waren. Die Fachstelle stellt fest, ob Sie als vordringlich wohnungssuchend gelten und wie dringlich Ihr Anliegen ist. Die Fachstelle nimmt dann Kontakt zu F&W auf.
Was macht die Mieter:innen-Sozialberatung?
Die Mieter:innen-Sozialberatung sorgt dafür, dass möglichst niemand seine Wohnung verliert und das Zusammenleben gelingt. Je nach Wohnanlage ist eine Fachkraft für 70 bis 100 Mietparteien im Einsatz. Sie sucht Menschen auf, die Probleme haben, greift in Krisenfällen ein und ist Ansprechpartnerin für alle Mietparteien. Zusätzlich kümmern sich mobile Hauswarte um Reparaturen und nehmen Einziehende in Empfang.
Welches Amt ist für mich zuständig?
Wenn Sie herausfinden möchten, welche Fachstelle für Wohnungsfälle für Sie zuständig ist, geben Sie bei diesem Behördenfinder auf hamburg.de Ihre Adresse ein.
Wenn Sie herausfinden möchten, welche Wohnungsabteilung für Sie zuständig ist, geben Sie bei diesem Behördenfinder auf hamburg.de Ihre Adresse ein.
Oder Sie rufen die Behördennummer 115 an und fragen dort nach.
Wohnungsbau
Welche Grundstücke sucht F&W?
Wir suchen erschlossene Grundstücke von mindestens 2.500 qm, auf denen sich eine oberirdische Bruttogeschossfläche von mindestens. 5.000 qm (bzw. 40 Wohneinheiten) verwirklichen lässt. Eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist erforderlich. Soziale Infrastruktur soll in der Nähe vorhanden sein.
Welche Gebäude sucht F&W?
In Hamburg und der Metropolregion suchen wir Gebäude jeglicher Art, in denen sich Wohneinheiten verwirklichen lassen: ehemalige Verwaltungs-, Hotel-, Schul- oder Wohngebäude. Wir prüfen, ob wir sie für unsere Zwecke nutzen, umbauen oder sanieren.
Planung erfolgt, Baugenehmigung erteilt oder Bau bereits begonnen? Auch solche Grundstücke und Gebäude übernehmen wir. Wir steigen mit Grundstücksanteilen in Bauprojekte ein und bauen gemeinsam mit Ihnen. Das ist im Rahmen von Konzeptausschreibungen möglich. Oder wir realisieren Bauvorhaben im Generalübernehmer-Modell.
Wie kann ich ein Grundstück oder ein Gebäude anbieten?
Wenn Sie uns ein Grundstück oder Gebäude anbieten wollen, kontaktieren Sie uns.
Spenden
Kann ich spenden?
Regelmäßig erhalten wir Spendenanfragen von Menschen, die Bewohner:innen und Klient:innen an unseren Standorten unterstützen möchten. Für dieses Engagement bedanken wir uns herzlich! In der Regel können wir jedoch keine Spenden direkt annehmen.
Für Kleider- oder Sachspenden wenden Sie sich am besten an freiwillig Engagierte und an Vereine. Kontakte finden Sie zum Beispiel auf hamburg.de.
Lebensmittelspenden nehmen wir aus hygienischen Gründen nur in bestimmten Fällen an. An Standorten, an denen es erforderlich ist, gewährleisten wir die Versorgung mit Lebensmitteln über Dienstleister.
Wenn Sie Zeit spenden und sich freiwillig engagieren möchten, nehmen Sie gern Kontakt mit unserer Freiwilligenkoordination auf.
Allgemeine Kontaktdaten Fördern und Wohnen
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Fördern & WohnenHeidenkampsweg 9820097 Hamburg
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040 428 35 0
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040 428 35 35 84