Erstaufnahme für Asylsuchende
In einer Erstaufnahme wohnen Sie, nachdem Sie Ihren Asyl-Antrag in Hamburg gestellt haben. Hier bekommen Sie eine Unterkunft, Verpflegung und medizinische Hilfe.
Unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie dabei, sich im neuen Land zurechtzufinden.
Der Aufenthalt in einer Erstaufnahme-Einrichtung ist begrenzt. Sie wohnen dort maximal für die Dauer der gesetzlichen Residenzpflicht, während Ihr Asyl-Antrag geprüft wird.
Wenn Sie aus der Erstaufnahme ausziehen dürfen, und keine Wohnung finden, ziehen Sie in eine unserer Wohnunterkünfte.
Wir sind für Sie da
Wir wissen: Wenn Sie neu in Deutschland sind, haben Sie viele Fragen. Wir unterstützen Sie in dieser Situation. Unsere Teams sind jeden Tag für Sie da:
- Sprechstunden
- Beratung zu Anträgen, Formularen
- Behörden- und Ärzt:innen-Suche
- Kontakt zu Hilfs- und Beratungsangeboten
- Angebote von Freiwilligen
So leben Sie in der Erstaufnahme
In den Erstaufnahmen erhalten Sie eine Grundversorgung:
- 4-Bett-Zimmer
- Gemeinschaftsbäder
- Frühstück-, Mittag- und Abendessen
- Waschmaschinen, Trockner
- Kleiderspenden
- Medizinische Sprechstunde
Häufige Fragen
Was sind Ankunftszentrum, Zentrale Erstaufnahme, Erstaufnahme?
Für Geflüchtete und Zuwander:innen, die ihren Asylantrag in Hamburg stellen, ist das Ankunftszentrum im Stadtteil Rahlstedt die erste Anlaufstelle. Hier sind alle Ämter vertreten, an die sich Asylsuchende wenden müssen.
Dazu gehört die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) von Fördern & Wohnen. Sie hat 24 Stunden täglich geöffnet und bietet Neuankömmlingen einen Schlafplatz, Verpflegung und Beratung.
Geflüchtete, die in Hamburg bleiben, erhalten anschließend einen Platz in einer von mehreren Erstaufnahmen im Stadtgebiet. Sie wohnen dort maximal für die Dauer der gesetzlichen Residenzpflicht, während ihr Asyl-Antrag geprüft wird. Während des begrenzten Aufenthaltes wohnen die Menschen in Mehrbettzimmern, erhalten eine Vollverpflegung und weitere, gesetzlich festgelegte Leistungen. Unsere Mitarbeitenden sind an 7 Tagen in der Woche vor Ort und unterstützen die Geflüchteten.
Anschließend ziehen die meisten Geflüchteten in eine unserer Wohnunterkünfte.
Warum darf ich nicht kochen?
Erstaufnahmen sind kein dauerhaftes Wohnangebot. Das Kochen auf den Zimmern ist wegen der Brandgefahr nicht erlaubt.
Die Menschen in der Erstaufnahme erhalten eine Vollverpflegung. Religiöse Aspekte und regionale Vorlieben werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Wie kann ich mich engagieren?
Angebote von Freiwilligen sind in allen Bereichen möglich. Ihre Idee ist willkommen.
Für uns ist entscheidend, ob das Angebot zum Standort und zu den Wünschen der Menschen passt, für die Sie es anbieten.
Unsere Freiwilligenkoordination berät Sie. Nehmen Sie Kontakt zum Standort Ihrer Wahl oder zum Team der Freiwilligenkoordination auf.
Angebote für Bildung und Freizeit
Kinder und Jugendliche werden in der Erstaufnahme unterrichtet. Für Kleinkinder gibt es ein Betreuungsangebot. Freiwillige Helfer:innen bieten nach der Schule ein Freizeit-Programm an.
So haben Sie als Eltern Zeit, sich um Anträge zu kümmern oder zu Ärzt:innen zu gehen. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, helfen Ihnen die Freiwilligen. Sie vermitteln Ihnen erste Deutschkenntnisse oder organisieren Sport-, Kultur- und Freizeitangebote.
Ankunftszentrum: Erste Anlaufstelle
Ihren Asylantrag stellen Sie im Ankunftszentrum in Rahlstedt. Dort werden Sie von der Hamburger Ausländerbehörde registriert. Wenn Sie in Hamburg bleiben können, wird Ihnen ein Platz in einer Erstaufnahme zugeteilt.
Auf dieser Seite finden Sie die Adresse des Ankunftszentrums: Informationen der Behörde für Inneres und Sport.
Wichtige Informationen, speziell für Geflüchtete aus der Ukraine, finden Sie auf hamburg.de: Informationen für Schutzsuchende
Allgemeine Kontaktdaten Fördern und Wohnen
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Erstaufnahmen, Unterkünfte und ÜbernachtungsstättenHeidenkampsweg 9820097 Hamburg
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040 428 35 0
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040 428 35 35 84