Wohnunterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose
Solange Sie keine eigene Wohnung haben oder finden, sind unsere Wohnunterkünfte Ihr Zuhause: Weil Sie Ihre Bleibe aufgeben mussten, obdachlos sind oder aufgrund Ihrer Lebenssituation keine Wohnung bekommen.
Ob Sie Anspruch auf einen Platz in einer Wohnunterkunft haben, entscheiden nicht wir. Die Plätze werden in Zusammenarbeit mit Hamburger Behörden zugeteilt. Diese übernehmen die Kosten, wenn Sie nicht arbeiten oder zu wenig verdienen.
Wenn Sie Ihre Wohnung verlieren oder obdachlos geworden sind, wenden Sie sich unbedingt an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Ihrem Bezirksamt.
Wir sind für Sie da
Wir wissen: Wenn Sie in einer Wohnunterkunft leben, befinden Sie sich in einer persönlichen Ausnahmesituation. Wir motivieren und beraten Sie, Wege aus dieser Situation zu finden.
Unser Team aus Unterkunfts- und Sozialmanagement sowie Technischem Dienst unterstützt Sie an 5 Tagen in der Woche mit:
- Orientierungsberatung in Sprechstunden, teils mit Dolmetscher:innen
- Informationen zu Wohnungs- und Jobsuche
- Informationen zu Kita, Schule oder Sprachkurs
- Kontakt zu Ämtern und Beratungsstellen
- Angeboten von Freiwilligen
- Austausch mit der Nachbarschaft
- Reparatur- und Reinigungsarbeiten
Unser Ziel ist, dass Sie es schaffen, eine eigene Wohnung anzumieten. Und ohne Unterstützung darin zu wohnen.
So leben Sie in der Wohnunterkunft
Viele Unterkünfte haben wohnungsähnliche Grundrisse mit Küche und Bad: Als Familie leben Sie darin wie in einer eigenen Wohnung, Alleinstehende und / oder Paare wie in einer Wohngemeinschaft. 2 Personen teilen sich ein Zimmer. Für Ihren Haushalt sind Sie selbst verantwortlich.
Ihre Nachbar:innen in der Unterkunft kommen aus verschiedenen Ländern, haben unterschiedliche kulturelle und religiöse Hintergründe. Es gibt Alleinstehende, Paare, Familien mit Kindern, junge und alte Menschen – wie in anderen Wohnanlagen in Hamburg auch.
Wohnunterkünfte in ganz Hamburg
Unsere Wohnunterkünfte finden Sie in der ganzen Stadt. Der Bedarf ist höher, sodass wir weiter für Sie bauen.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Standorte von F&W.
Ausstattung der Wohnunterkünfte
- Betten, Tische, Schränke
- teils eigene Küchen und Bäder, teils Gemeinschaftsnutzung
- Waschmaschinen, Trockner
- Gruppenräume
- Spielplätze
- teilweise WLAN
Häufige Fragen
Wie bekomme ich einen Platz?
Die Plätze werden nicht vermietet, sondern in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle zugeteilt. Ob jemand Anspruch auf einen Platz hat, ist gesetzlich geregelt und wird in den Fachstellen geprüft.
Muss ich den Platz bezahlen?
Für die Plätze fallen Gebühren an, keine Miete. Bei Bewohner:innen, die über kein eigenes Einkommen verfügen und Sozialleistungen erhalten, oder nur wenig verdienen, übernehmen Ämter und Behörden die Gebühren.
Kann ich die Unterkunft aussuchen?
Die Plätze teilen wir zu. Wir vergeben sie anhand sachlicher Kriterien und langjähriger Erfahrung. Zuständig ist unsere Aufnahme- und Vermittlungsstelle. Die Mitarbeitenden berücksichtigen Wartelistenposition, Familienstand, eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen, Ausbildungs- und Arbeitssituation, ggf. bestehende soziale Netzwerke.
Außerdem belegen wir Unterkünfte „gemischt“: Ein ausgewogenes Verhältnis von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Lebenssituationen sorgt für ein gutes Miteinander.
Kann ich umziehen?
Ein Verlegungsantrag ist aus folgenden Gründen möglich:
- Durch die Geburt eines Kindes oder nachgezogene Familienmitglieder wird mehr Platz benötigt.
- Der Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstelle ist zu weit.
- Oder Angehörige, die gepflegt werden müssen, leben weiter entfernt.
Dem Antrag kann nur zugestimmt werden, wenn Plätze frei sind.
Warum leben Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen?
Das Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern fördert gegenseitige Akzeptanz, verhindert die Bildung geschlossener Gruppen und hilft, Barrieren abzubauen. Die gemeinsame Sprache, die alle sprechen, ist Deutsch.
Ein Teil der Unterkünfte steht aus baurechtlichen Gründen ausschließlich Geflüchteten zur Verfügung. Ein Teil kann konzeptionell nur ehemals obdachlose Menschen aufnehmen.
Eine begrenzte Zahl an Plätzen gibt es für Menschen, die einen besonderen Rückzugsort brauchen: gehörlose oder gehbehinderte Menschen, Pflegebedürftige, besonders schutzbedürftige, alleinstehende Frauen und Frauen mit Kindern, besonders schutzbedürftige LSBTIQ-Personen.
Warum teilen sich zwei Personen ein Zimmer?
Wohnunterkünfte sind ein Zuhause auf Zeit, um Menschen ohne eigene Wohnung vor der Obdachlosigkeit zu bewahren – bis sie ein neues Zuhause finden. Sie sind daher nicht mit den Standards in einer Mietwohnung vergleichbar. Viele Unterkünfte haben aber wohnungsähnliche Zuschnitte mit eigener Küche und Bad. Familien leben darin wie in einer eigenen Wohnung, Alleinstehende und / oder Paare wie in einer Wohngemeinschaft.
Was ist eine Folgeunterkunft?
Die meisten Bewohner:innen einer Wohnunterkunft sind Geflüchtete, die in einer Erstaufnahme gelebt haben. Sie haben es besonders schwer, auf dem freien Markt eine Wohnung zu bekommen. Da sie nach der Erstaufnahme fast immer in einer Wohnunterkunft leben, spricht man auch von Folgeunterkunft.
Was bedeutet öffentliche Unterbringung?
Öffentliche Unterbringung ist eine städtische Maßnahme. Sie verhindert, dass Menschen, die keine Wohnung haben, auf der Straße landen. Dazu gehören geflüchtete und obdachlose Menschen, oder Menschen, die ihre Wohnung in einer Krisensituation verlieren. Bis sie auf dem freien Markt ein Zuhause finden, gibt ihnen die Stadt Hamburg ein Dach über dem Kopf. Zum Beispiel in einer unserer Wohnunterkünfte.
Wer Anspruch auf öffentliche Unterbringung hat, ist gesetzlich geregelt.
Was unterscheidet obdachlos von wohnungslos?
Wenn wir von obdachlosen Menschen sprechen, meinen wir Menschen ohne festen Wohnsitz, die auf der Straße leben.
Unter wohnungslosen Menschen verstehen wir alle Personen, die darauf angewiesen sind, eine Unterkunft gestellt zu bekommen – weil sie keine eigene Wohnung haben oder finden und ansonsten obdachlos werden. Dazu zählen zum Beispiel Hamburger:innen, die im Krisenfall ihre Wohnung verlieren und keine neue bekommen. Aber auch geflüchtete Menschen, die in Hamburg Asyl beantragt haben.
Obwohl Geflüchtete diesem Verständnis nach auch unter den Begriff „Wohnungslose“ fallen, führen wir sie als separaten Personenkreis. Um unser Angebot für alle verständlicher zu machen. Und weil es Angebote bei uns gibt, die nur für Geflüchtete offen sind.
Allgemeine Kontaktdaten Fördern und Wohnen
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Erstaufnahmen, Unterkünfte und ÜbernachtungsstättenHeidenkampsweg 9820097 Hamburg
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040 428 35 0
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040 428 35 35 84