Fördern und Wohnen
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Compliance-Kodex

Unsere Grundsätze für regelkonformes Verhalten

Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien

Wir, alle Mitarbeiter:innen sowie Führungskräfte von Fördern & Wohnen, sind zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen und internen Regelwerke (Prozesse, Dienstanweisungen, Organisationsverfügungen) verpflichtet. Als Mitarbeiter:innen eines öffentlichen Unternehmens repräsentieren wir vor allem während der Arbeitszeit die Freie und Hansestadt Hamburg und treten angemessen in Ausdruck und Erscheinungsbild auf.

Verbot von Korruption und anderen unlauteren Geschäftspraktiken

F&W ist ein öffentlicher Auftraggeber und deshalb an das öffentliche Vergaberecht gebunden. Aufträge vergeben wir im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Wir achten auch bei der Wahl unserer Vertrags- und Kooperationspartner:innen auf korrektes Verhalten und darauf, dass diese Gesetze und Verordnungen einhalten.

Menschenrechte und den Schutz der Umwelt beachten wir in unserer Lieferkette. Den gleichen Anspruch haben wir an unsere Vertrags- und Kooperationspartner:innen.

Spenden, Geschenke, Zuwendungen und Einladungen

Es ist gesetzlich verboten, Vorteile anzunehmen und zu gewähren, andere zu bestechen und selbst bestechlich zu sein. Darunter fällt auch die Annahme von Dienstleistungen für private Zwecke. Spendenmittel (auch Sachspenden) behandeln wir wie alle Erträge und staatliche Finanzmittel, die F&W zur Verfügung stehen, und setzen diese verantwortungsbewusst ein.

Unternehmensintern sind Regeln und Wertgrenzen zur Annahme von Einladungen und Geschenken festgelegt. Alle Mitarbeiter:innen sind zudem dazu angehalten, jeden Fall von Zuwendungen oder Geschenkannahme selbst kritisch zu überprüfen.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Wir trennen berufliche und private Interessen strikt. Im Beruf verhalten wir uns loyal zu F&W. In den Beziehungen zu Geschäftspartner:innen sind nur sachliche Kriterien zu berücksichtigen. Erfahren wir von Korruptionsversuchen bei F&W, wenden wir uns an die Ansprechpersonen im Hinweisgeberverfahren.

Wenn wir Nebentätigkeiten bei Geschäftspartner:innen, Institutionen oder anderen Vereinen ausüben, zeigen wir sie, dem Dienstvertrag entsprechend, an. Engagement außerhalb der beruflichen Tätigkeit beeinträchtigt unsere Arbeit bei F&W nicht.

Allgemeine Sorgfaltspflicht und Umgang mit Informationen

Entsprechend der Datenschutzgesetze bzw. -verordnungen gewährleisten wir in allen Geschäftsprozessen den Schutz und die Sicherheit von Informationen, personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen.

Mit Unternehmenseigentum gehen wir verantwortungsbewusst und sorgsam um. Auf diese Weise sorgen wir für den Werterhalt und setzen uns für eine nachhaltige Nutzung dieser Ressourcen ein.

Alle Buchungs-, Bestandserfassungs- und Zahlungsvorgänge werden entsprechend der für F&W geltenden Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften abgewickelt. Die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen wir effizient und kostenbewusst. Zur ordnungsgemäßen Buchführung gehören die Kassenrichtlinien und die Archivierungspflichten.

Umgang mit Klient:innen bzw. Bewohner:innen und unter Kolleg:innen

Wir sind uns der besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung, die wir gegenüber unseren Bewohner:innen sowie Klient:innen innehaben, bewusst und gehen respektvoll damit um. Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen von F&W entsprechen dieser besonderen Stellung zuvorderst durch ihr professionelles Handeln. Wir achten darauf, Neutralität und eine professionelle Distanz zu wahren, alle Menschen diskriminierungsfrei gleich zu behandeln, willkürliche Entscheidungen zu vermeiden und interne Vorgaben einzuhalten.

Wir legen Wert auf einen achtsamen, wertschätzenden und respektvollen Umgang, sowohl untereinander als auch gegenüber Klient:innen und Bewohner:innen. Unser Handeln ist unvereinbar mit jeder Form von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung. Wir schauen bei Grenzverletzungen, sexuellem Missbrauch und Übergriffen nicht weg, sondern werden aktiv. Wenn wir von einem Fehlverhalten erfahren oder es auch nur vermuten, gehen wir diesem nach.

Selbstverantwortung und eigenes Urteilsvermögen

Wir sind dazu aufgefordert, unser Handeln stetig vor dem Hintergrund geltenden Rechts zu hinterfragen, um Schäden von Personen und dem Unternehmen abzuwenden. Wir wägen das eigene Verhalten sowie das Verhalten anderer ab und prüfen dieses auf Verhältnismäßigkeit, Rechtskonformität und Haltung.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Verhaltensgrundsätze

Dieser Kodex vereint gesetzliche Regelungen, unternehmensinterne Regelungen sowie die arbeitsvertraglichen Pflichten.

Verdachtsfälle in Bezug auf Compliance und andere strafbare Handlungen werden unverzüglich aufgeklärt. Dazu besteht ein Hinweisgeberverfahren, in dem sich Mitarbeiter:innen an ausgewählte, fachkundige Ansprechpersonen wenden.

Allgemeine Kontaktdaten Fördern und Wohnen

  • Integriertes Management und Unternehmensentwicklung
    Heidenkampsweg 98
    20097 Hamburg
  • 040 428 35 0
  • 040 428 35 35 84