Service-Wohnen

Wohnen im Alter

In 3 Häusern bieten wir Mietwohnungen für Senior:innen an.
Mehrere ältere Personen trinken Kaffee in einem Garten

Im Alter selbstständig wohnen und zugleich Gemeinschaft erleben – das können Sie in unseren Wohnanlagen für Senior:innen. In 3 Stadtteilen bieten wir Ihnen 1-, 1,5- und 2-Zimmer-Wohnungen in grüner Umgebung. Ein Teil der Wohnungen ist barrierefrei oder barrierearm. Das Service-Wohnen ist für Menschen ab 60 Jahre mit Wohnberechtigungsschein.

Fachpersonal vor Ort

Unser Fachpersonal vor Ort berät und unterstützt Sie in Alltagsfragen und bei Behörden-Angelegenheiten, vermittelt Ärzt:innen und ambulante Pflegedienste. Freizeitveranstaltungen und Feiern sorgen dafür, dass Sie eine abwechslungsreiche Zeit erleben.

Persönliche Leistungen können Sie kostenpflichtig hinzubuchen: einen täglich wechselnden Mittagstisch oder eine Gästewohnung für Ihre Angehörigen. 

Mehrere Bewohner trinken Kaffee auf einer Terrasse.

Informationen und Auskunft

Das Haus in Altona

Service-Wohnen für Senior:innen
Borsteler Chaussee 301
22453 Hamburg

Unsere Häuser

Fragen & Antworten

Nein. Unsere Teams sind während der Sprechstunden und nach persönlicher Terminabsprache für Sie da.

Im Krankheitsfall unterstützen wir Sie dabei, Hilfe zu organisieren, zum Beispiel Haushaltshilfe, einen Pflegedienst oder Kurzzeitpflege. Die Wohnanlagen im Alter sind keine Pflegeeinrichtungen. 

Nein. Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie sich von einem ambulanten Pflegedienst versorgen lassen. Bei dem Antrag auf Überprüfung eines Pflegegrades und der Wahl eines Pflegedienstes hilft Ihnen unser Fachpersonal gerne. Falls Sie allerdings eine schwere Pflegebedürftigkeit oder eine fortgeschrittene Demenz haben, ist das Service-Wohnen im Alter nicht das Richtige für Sie.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es im Service-Wohnen möglich, ein Haustier zu halten. In jedem Fall ist eine schriftliche Vereinbarung nötig. Bitte sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie bei uns einziehen möchten und ein Haustier haben.

Für unser Service-Wohnen im Alter ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich.

Fördern & Wohnen bietet auch öffentlich geförderte Wohnungen zur Miete an. Diese Wohnungen sind für Menschen mit niedrigem Einkommen vorgesehen. Als Mieter:in kommt nur infrage, wer einen Wohnberechtigungsschein hat. Für viele Wohnungen ist auch ein Dringlichkeitsschein erforderlich.